PATENTE / GEBRAUCHSMUSTER
PATENTE
Egal, ob es sich um einen Alltagsgegenstand oder ein hochentwickeltes Produkt handelt – ohne angemessenen Schutz können wirtschaftlich erfolgreiche Ideen auf legale Weise imitiert werden, basierend auf dem Prinzip der Nachahmungsfreiheit. Ein Patent schützt Ihre technische Erfindung vor unerwünschter Nachahmung, indem es Ihnen ein zeitlich begrenztes und räumlich beschränktes Monopolrecht gewährt. Wir sichern Ihr geistiges Eigentum, indem wir in engem Dialog mit Ihnen eine Patentanmeldung erstellen und diese beim Deutschen Patent- und Markenamt (DMPA) oder beim Europäischen Patentamt (EPA) einreichen.
GEBRAUCHSMUSTER
Ein Gebrauchsmuster kann – ähnlich wie ein Patent, jedoch mit Ausnahme von Verfahren – alle technischen Erfindungen schützen. Da das Gebrauchsmuster hinsichtlich Neuheit und erfinderischem Schritt nicht überprüft wird, kann es bereits nach wenigen Monaten im Register eingetragen und gegebenenfalls veröffentlicht werden. Mit der Eintragung tritt das Schutzrecht in Kraft und stellt, wie bei einem Patent, ein Verbietungsrecht dar. Daher ist der Gebrauchsmusterschutz einfacher, schneller und kostengünstiger zu erlangen als der Patentschutz. Falls Sie Gebrauchsmusterschutz wünschen, erarbeiten wir in enger Abstimmung mit Ihnen eine Gebrauchsmusteranmeldung und reichen diese beim Deutschen Patent- und Markenamt (DMPA) ein.
PATENTÜBERWACHUNG
Um Auseinandersetzungen mit Ihren Wettbewerbern zu vermeiden, sollten Sie über deren Schutzrechte informiert sein. Daher bieten wir Ihnen eine umfassende und regelmäßige Überwachung sowie Bewertung der Schutzrechte Ihrer Wettbewerber an. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir dann mögliche Handlungsoptionen.
SO ERREICHEN SIE UNS
Ulrich Kross
Dipl. Ing. (RWTH)
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