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VERTRAGSRECHT / LIZENZRECHT / ARBEITNEHMERERFINDERRECHT

VERTRAGSRECHT

Das Vertragsrecht ist ein zentrales Rechtsgebiet, das sich mit der Regelung von rechtlich bindenden Vereinbarungen zwischen Parteien beschäftigt. Ein Vertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden und dient dazu, die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien klar zu definieren. Das Vertragsrecht legt die Rahmenbedingungen fest, unter denen Verträge wirksam sind, wie sie erfüllt werden sollten und welche Konsequenzen bei einer Vertragsverletzung drohen. Die Kanzlei berät Sie gerne zu vertraglichen Vereinbarungen auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes.

LIZENZRECHT

Das Lizenzrecht, ein Teilbereich des Vertragsrechts, fokussiert sich auf die Vergabe von Nutzungsrechten an immateriellen Gütern wie Schutzrechten. Lizenzverträge klären den Umfang der Lizenz, finanzielle Vereinbarungen, Geheimhaltung, Schutzmechanismen und die Laufzeit. In innovativen Branchen sind klare, sorgfältig ausgearbeitete Verträge essenziell, um Konflikte zu vermeiden und die Interessen beider Parteien zu schützen. Wir unterstützen Sie gerne dabei.

ARBEITNEHMERERFINDERRECHT

Das Arbeitnehmererfinderrecht regelt die rechtlichen Aspekte von Erfindungen, die während der beruflichen Tätigkeit eines Arbeitnehmers entstehen. Arbeitnehmer sind nach der Inanspruchnahme der Erfindung verpflichtet, die Erfindung zum Patent anzumelden und den Arbeitnehmererfinder für die Erfindung und die damit erzielten Umsätze zu vergüten. Bitte sprechen Sie uns jederzeit an, um den Einzelfall oder ein gesamtes Portfolio an Schutzrechten zu prüfen.

STRATEGISCHE BERATUNG

Eine sorgfältig ausgearbeitete Strategie kann einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung des Unternehmenswerts leisten. Sie definiert die notwendigen Maßnahmen in Bezug auf verschiedene Schutzrechte wie Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung einer individuellen und auf Ihre Geschäftsziele zugeschnittenen IP-Strategie, indem wir in enger Zusammenarbeit mit Ihnen die richtigen Schritte planen.

RECHTSSTREITIGKEITEN

Die Beteiligung am geschäftlichen Verkehr oder der Umgang mit gewerblichen Schutzrechten kann zu streitigen Verfahren mit Ihren Wettbewerbern führen. Wir unterstützen Sie in diesen Auseinandersetzungen, indem wir in enger Abstimmung mit Ihnen sämtliche Angriffs- und Verteidigungsmöglichkeiten ausschöpfen.

SO ERREICHEN SIE UNS

Ulrich Kross
Dipl. Ing. (RWTH)

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57076 Siegen

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